Schule von A-Z

Hier eine Auflistung aller wichtigsten Allgemeinsinformationen mit denen Sie sich vertraut machen können:

A

Adressen und Telefonnummern

Damit wir Sie stehts erreich können, teilen Sie uns bitte immer Ihre aktuellen Telefonnummern und Adressen mit. Änderungen sind bitte sofort bei der Klassenlehrerin anzugeben. (Siehe auch: Umzug)

 

Anmeldung

Wenn Sie neu in unser Einzugsgebiet zugezogen sind, melden Sie sich unkompliziert im Sekretariat unserer Schule an. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen, Klassenzuteilung, Stundenplan, Schulmaterialien usw.

Für die Schulanmeldung bringen Sie bitte mit:

* die Geburtsurkunde im Original

* die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit der neuen Adresse

Bitte beachten Sie auch die Verordnungen der Masernschutzimpfung vom 01.03.2020.

 

Ansprechpartner
Die Klassenlehrerin ist für Ihr Kind die erste wesentliche Bezugsperson in der Schule. In der Regel unterrichtet sie die meisten Stunden. Sie ist zuständig für Freuden und Sorgen der Kinder. Die Klassenlehrerin ist auch Ansprechperson für die Eltern. Wenden Sie sich mit Fragen und Problemen, die Ihr Kind betreffen, vertrauensvoll an sie. Sie kennt die Situation am besten und wird Sie beraten können.

 

Arbeitsgemeinschaften

In unserer Schule bieten wir eine ganze Reihe von verschiedenen Arbeitsgemeinschaften an, um die Talente der Kinder auch außerhalb des Unterrichts zu fördern. Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig. Genauere Informationen finden Sie unter "Unsere Schule" →"Arbeitsgemeinschaften".

B

Befreiung vom Sportunterricht

Sportbefreiungen sind auf Antrag der Eltern an die entsprechenden Sportlehrkraft für max. 1 Woche möglich. Weiterhin kann die Sportlehrkraft bei offensichtlichen Problemen des Kindes eine Befreiung selbst erteilen. Bei längerer oder mehrmaliger Sportunfähigkeit benötigt die Schule ein ärztliches Attest. Der Arzt erstellt für maximal ein ganzes Schuljahr eine Teil- oder Sportbefreiung oder Attest.

 

Beurlaubung

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Beurlaubung eines Schulkindes nur in besonderen Ausnahmen und aus wichtigen Gründen zulässig ist. Entsprechende Formulare zur Beantragung

werden Ihnen vom Sekretariat ausgehändigt. Bitte geben Sie diese rechtzeitig bei der Klassenlehrerin bzw. bei der Schulleiterin mit entsprechender Begründung ab.

 

Bildungs- und Teilhabepaket

Über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie finazielle Unterstützung für Ihr Kind. Lassen Sie sich von unserer Schulsozialarbeiterin Frau Drobny beraten.

Anträge, bei denen eine Bestätigung der Schule benötigt wird, geben Sie unkompliziert beim Klassenlehrer ab.

C

Computer

Unsere Schule verfügt über ein Computerkabinett, welches die Lehrer für Ihren Unterricht nutzen.

D

Danke

Danke möchte wir allen Eltern, dem Schulelternrat, dem Förderverein und weiteren Kooperationspartner sagen, die uns hier in der Schule immer unterstützen!

 

Diagnostik

Zu Beginn eines jeden Schuljahres, führen wir eine Diagnostik durch, um so jedes Kind individuell fördern zu können.

E

Einschulung

Die Einschulung ist ein wichtiges Ereignis für Kinder, sowie auch der Eltern. Auch die Schule freut sich jedes Jahr auf die neuen ABC-Schützen. Dennoch stellen sich viele Fragen für Eltern. Wir laden jedes Jahr alle zuküftigen Eltern der Schulanfänger zu einem Elterncafé ein, bei dem wir uns als Schule bei Ihnen allgemein vorstellen. Kurz vor Beginn der Einschulung werden Sie zur ersten Elternversammlung eingeladen. Die Termine und der Ablauf der Einschlung werden Ihnen zu entsprechender Zeit postialisch bekannt gegeben.

 

Elternpartnerschaft

Schule lebt durch eine konstruktiven und gewinnbringenden Zusammenarbeit mit Eltern. Die Elternarbeit an unserer Schule ist durch vertrauenswürdige und verständnisvolle Gespräche geprägt.

Im 1. Halbjahr findet ein Lernentwicklungsgespräch statt. Im 2. Halbjahr findet ein Lehrersprechtag statt, an dem Sie nach Verinbarung eines Termins mit unseren Lehrkräften ein Gespräch führen können.

An Elternabenden werden Sie durch die Klassenleitung über die derzeitige Klassensituationen, Wandertage oder Projekte informiert.

F

Fotoerlaubnis

Um die Öffentlichkeit über Projekte und Tätigkeiten aus der Grundschule zu informieren, beziehen wir gelegentlich die Presse mit ein. Teilweise werden dann auch entsprechende Fotos weitergereicht. Zum Beginn eines jeden Schuljahres erhalten alle Eltern ein Formular, in der Sie eine entsprechende Fotoerlaubnis nach der DSGVO uns als Schule geben können. Dabei entscheiden Sie allein, ob Ihr Kind fotografiert und an welche Dritte das Foto weitergegeben bzw. veröffentlicht werden darf. 


Früchstück

... ist die wichtigste Mahlzeit des Tages! Deshalb ist es wichtig, dass Kinder jeden Tag ein ausreichendes und gesundes Frühstück mitbringen. Dies fördert das Leistungsvermögen und die Konzentration!

 

Fundsachen

Jeder vergisst mal etwas. Verloren ist es deshalb nicht gleich! Lassen Sie ihr Kind doch nochmal in der Schule nachfragen.

G

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz ist das wichtigste Gremium einer Schule. Sie besteht aus den Lehrkräften, den gewählten Schulelternvertretern und Vertretern der Stadt Hettstedt. Gemeinsam werden Beschlüsse für das tägliche Schulleben getroffen.

H

Handys

Bis Unterrichtsende dürfen keine Handys benutzt werden. Diese bleiben ausgeschaltet in der Tasche. Es ist verboten jegliche Fotos oder Filme ohne Erlaubnis zu machen. Das Tragen von Uhren mit Video-, Foto-, GPS-Funktion ist untersagt.

 

Hausaufgabenheft

Das Hausaufgabenheft Ihres Kindes ist das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen Ihnen und uns. Bitte prüfen Sie täglich das Hausaufgabenheft Ihres Kindes, nicht nur ob Hausaufgaben eingetragen sind, sondern auch eventuell für Lehrerinformationen. (Siehe auch: Postmappe)

 

Hortbetreuung

Die Hortbetreuung ist bei den Eigenbetrieben Hettstedt anzumelden. Im Hort können die Kinder ihre Hausaufgaben machen, spielen und sich ausruhen. Weitere Informationen über den Hort "Am Markt" finden Sie hier.

I

Individuelle Förderung

In unserer Schule ist es besonders wichtig, dass jedes Kind aufgrund seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten lernen kann. Hierzu zählt, dass die Kinder mit unterschiedlichen Materialien gefördert werden. Unsere Förderschullehrerin, Frau Kürbis, unterstützt dabei die Lehrkräfte, um jeden Schüler individuell zu betrachten.


J

Jeder

...ist hier bei uns willkommen!

K

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind einmal den Unterricht versäumen, müssen die Lehrer wissen, warum es fehlt. Benachichtigen Sie bitte noch am selben Tag bis 8.00 Uhr die Schule.

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist und in die Schule kommt, geben Sie ihm unbedingt eine schriftliche Entschuldigung mit. Ein entsprechendes Beispiel finden Sie hier: Vordruck

Fehlt Ihr Kind länger als 5 Tage, ist eine ärztliche Bescheinigung abzugeben.

L

Läuse

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie verpflichtet, so schnell wie möglich die Leitung der Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes zu informieren (vgl. IfSG §34 Abs. 5). Die rasche Information ist wichtig, damit die Leitung der Einrichtung alles Nötige unternehmen kann, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse in der Einrichtung zu verhindern.

Umgekehrt werden auch Sie umgehend informiert, wenn in der Schule oder Kita Ihres Kindes ein Kopflausbefall auftritt. Sie werden dann von der Leitung oder dem pädagogischen Personal der Einrichtung aufgefordert, den Kopf Ihres Kindes genau zu kontrollieren und – falls Sie „fündig werden“ – den Kopflausbefall entsprechend den empfohlenen Maßnahmen zu behandeln.

Wenn Sie bei der Untersuchung des Kopfes oder bei der Behandlung Rat oder Hilfe brauchen, Fragen haben oder sich unsicher sind, fragen Sie das Personal der Einrichtung oder wenden Sie sich direkt an das örtliche Gesundheitsamt. Je besser die Zusammenarbeit funktioniert, umso schneller ist die Läuseplage besiegt.

M

Masern-Schutz-Impfung

Gemäß dem Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vom 10.02.2020 (Masernschutzgesetz) und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gilt ab 1. März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen grundsätzlich eine Impfpflicht gegen Masern (§ 20 Abs. 8 IfSG). Das betrifft auch alle allgemeinbildenden Schulen und alle anderen Schulen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden.

Alle Schülerinnen und Schüler haben folgenden Nachweis vorzulegen:
• einen Impfnachweis,
• ein ärztliches Zeugnis über Immunität oder Kontraindikation
Der Nachweis des Masernschutzes für Schülerinnen und Schüler ist in der Schule zu überprüfen und im Schülerstammblatt zu dokumentieren. Dazu ist eine Nachweisbestätigung in der Schule durch Vorlage des Impfausweises auszufüllen.


Mittagessen

Die Mittagsversorgung übernimmt die Stadtküche Hettstedt. Anmelden können Sie das Mittagessen direkt bei der Stadtküche.

N

 Nullnummern

... gibt es an unserer Schule nicht! Jedes Kind hier ist etwas besonderes!

O

Öffnungszeiten

Die verlässliche Öffnungszeit unserer Grundschule ist von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

P

Pausen

Unseren Kindern steht in den Aktivpausen auf dem Schulhof Spielzeug zur Verfügung. Pausenzeiten können Sie der Rubrik "Tagesrhythmus" entnehmen.

 

Postmappe

Neben dem Hausaufgabenheft, sollte täglich auch die Postmappe Ihres Kindes überprüft werden. Darin befinden sich Arbeitsaufgaben oder auch Elterninformationen. Bitte leeren Sie von Zeit zu Zeit die Postmappe!

Q

Quatsch

... machen wir manchmal!

R

Rauchverbot

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten!

S

Sekretariat

Das Sekretariat ist in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 13:00 Uhr besetzt. Gern werden hier Ihre individuellen Fragen beantwortet oder der Kontakt zwischen Eltern und dem Kollegium hergestellt.

Hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht auf den Anrufbeantworter, Sie werden zurückgerufen.

 

Schnupperstunden

Bereits im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung kümmert sich ein Team von Lehrkräften um den Übergang von KIGA zur Grundschule. Im Rahmen der Übergangsgestaltung werden Sie u.a. auch zu Schnupperstunden für Ihre Kinder eingeladen.

 

Schulelternrat

Der Schulelternrat besteht aus den Elternvertretern der einzelnen Klassen und trifft sich regelmäßig, um sich gemeinsam für die Schule zu engagieren.

 

Schullogo

Ein großes Dankeschön an Renè Wedler für das Designen unseres Schullogos!

 

Schwimmunterricht

Unser Schwimmunterricht mit der Jahrgangsstufe 3 findet im Klubhaus Hettstedt statt.

T

Termine

Die wichtigsten Termine für unsere Schülerinnen und Schüler können Sie in unserem Kalender einsehen.

U

Umzug

Bei Umzug achten Sie bitte auf das Einzugsgebiet der Schule. Sollte Ihre Anschrift nach Umzug nicht mehr im Einzugsgebiet unserer Schule liegen, können Sie einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung auf weitere Beschulung an unserer Schule einreichen.

 

Unfallmeldung

Bei Arztbesuchen, die aufgrund eines Unfalls in der Schule bzw. auf dem Schulweg notwenidig sind, bitten wir ebenfalls um eine schnellstmögliche Information. Es wird ein Unfallbericht erstellt und es muss eine Unfallmeldung der Schule an die Gemeindeunfallversicherung Zerbst erfolgen.

 

Unterichtsausfall

Unterrichtsausfall gibt es in der Regel nicht. Jede Stunde wird im Rahmen unsere Möglichkeiten vertreten. Ihr Kind wird definitiv täglich bis 12.30 Uhr betreut.

 

V

Verkehrserziehung

Unsere Verkehrserziehung findet in jeder Klassenstufe individuell statt. Für unsere Erstklässler kommt in den ersten Schulwochen die Polizei und trainiert den sicheren Schulweg. In den höheren Klassen (3 und 4) findet die Verkehrserziehung beispielsweise in Form von praktischen Radfahrübungen im Verkehrsgarten Eisleben statt. Außerdem veranstalten wir jedes Jahr ein Verkehrserziehungstag für alle Klassen.

W

Weg zur Schule

Nicht immer ist der kürzeste Weg auch der sicherste! Wenn Sie den sichersten Schulweg Ihres Kindes kennen möchten, informieren Sie sich im Sekretariat. Dort kann ebenso eine kostenlose Busfahrkarte bestellt werden, für alle Schülerinnen und Schüler dessen Schulweg länger als zwei Kilometer ist. Unsere Bundesfreiwilligenbedienstete führt Ihre Kinder morgens sicher vom Busbahnhof zur Schule!

X

Xylophon
... ist eines von vielen Instrumenten, welches im Musikunterricht genutzt wird.

Y

Ypsilon

Substantiv, Neutrum. Fünfundzwanzigster Buchstabe im Alphabet, ein Vokalbuchstabe

(Auszug aus dem Duden).

Z

Zeugnis

Zeugnisse werden am Ende jedes Schulhalbjahres am letzten Schultag vor den Ferien ausgegeben. Sollte sich mal ein Formfehler einschleichen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Schule.




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