Hausordnung

Alle Schüler, Lehrer, Eltern, Personal und Gäste verpflichten sich persönliche Dinge und das Schuleigentum zu pflegen und sorgsam damit umzugehen.
Die Schüler der Klassen 1-4 kommen ohne Begleitung der Eltern ins Schulhaus.
Die Eltern warten vor dem Schulhof.

 

1. Die Schüler erscheinen pünktlich bis 7.20 Uhr auf dem Schulhof, treten an und betreten die Schule im Klassenverband.
Nach Beginn des Unterrichts bleibt die Schultür bis zur nächsten Stunde geschlossen.

 

2. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Klassenraum und nehmen ihr Frühstück ein.
Sie bereiten sich auf die nächste Stunde vor. Dabei achten sie auf Ordnung im Klassenzimmer und an ihrem Platz. Wenn etwas beschädigt wurde, melden sie es sofort dem Lehrer.

 

3. In den Hofpausen können Spielgeräte genutzt werden. Die ausgeliehenen Spielsachen müssen am Ende der Pause wieder eingeräumt werden.
Fällt ein Ball o. ä. über den Zaun, so muss der Schüler es dem aufsichtführenden Lehrer melden und diesen wieder zurückholen. Bei Verlust oder mutwilliger Zerstörung muss der betreffende Schüler für Ersatz sorgen.

 

4. Das Verlassen des Schulhofes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten untersagt.
Nach der Pause treten die Schüler, die kein Spielgerät ausgeliehen haben, klassenweise an und betreten geordnet das Schulhaus. Die anderen Schüler gehen sofort nach Abgabe ihrer Geräte in den Klassenraum. Dabei haben sie den Anweisungen der Ordnungsschüler (Klasse 4) Folge zu leisten.

 

5. Alle Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und auf den Toiletten.
Bei der Benutzung von Papierhandtüchern und Toilettenpapier sind sie sparsam.

 

6. Für jede Klasse wird ein Ordnungsdienst bestimmt. Dieser hat folgende Aufgaben:
Säuberung der Tafel und Blumen gießen.

 

7. Das Werfen mit Steinen, im Herbst mit Kastanien, Schneebällen im Winter oder Gegenständen ist verboten. Im Unterricht wird nicht mit den Stühlen gekippelt.
Unfälle und Verletzungen werden sofort einer Lehrerin oder der pädagogischen Mitarbeiterin gemeldet.

 

8. Auf Wertgegenstände und Geldbeträge achtet jeder Schüler selbst. Bei Verlust ist keine Haftung möglich.

 

8.1. Handys sind in der Grundschule verboten. In Ausnahmefällen können Fahrschüler ihr Handy ausgeschaltet im Ranzen haben. Vor Unterrichtsbeginn haben sie ihr Handy dem Lehrer vorzuzeigen. Bis Unterrichtsende dürfen keine Handys benutzt werden. Diese bleiben lautlos in der Tasche.

 

8.2. Es ist verboten jegliche Fotos oder Filme ohne Erlaubnis zu machen. Das Tragen von Uhren mit Video-, Foto-, GPS-Funktion ist untersagt.


8.3. Sammelkarten jeglicher Art sind während der Schulzeit untersagt.


9. Nach Schulschluss verlassen die Hauskinder umgehend das Schulgelände.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird verwarnt oder ein entsprechender Hausordnungspunkt vom Schüler abgeschrieben und die Kenntnisnahme der Eltern eingeholt.

 

K. Göldner                                                                                                              Hettstedt, 10.10.2023

Schulleiterin




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